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Vorteile im geschäftlichen Einsatz

Wir sind überzeugt davon, dass die Aufklärung in der Gesellschaft über Neurodiversität und der Ausbau der Barrierefreiheit für Menschen mit unsichtbaren Behinderungen nicht nur richtig und wichtig, sondern längst überfällig sind.


Warum muss die Barrierefreiheit für neurodivergente Menschen dringend ausgebaut werden?

  • Inklusion ist ein Menschenrecht (Grundgesetz, Artikel 3)
  • Das Behindertengleichstellungsgesetz regelt seit dem 1. Mai 2002 nicht nur die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Recht, sondern auch die Umsetzung des Benachteiligungsverbotes aus zuvor erwähntem Artikel im Grundgesetz:
    “Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden”.
  • Um dieses Menschenrecht nicht nur innerhalb des öffentlichen Rahmens, sondern auch in der Arbeitswelt, in Freizeiteinrichtungen, bei öffentlichen Veranstaltungen sowie im privaten Umfeld erfolgreich anzuwenden, müssen wir in Deutschland, während uns viele andere Länder insbesondere in Bezug auf Neurodiversität bereits um Längen voraus sind, noch sehr viel bewegen.

Warum sollten Sie als Unternehmen oder Institution JETZT mit der Nutzung von #SPEKTRUMTAGS® starten?

Für Sie als Unternehmen muss die Wirtschaftlichkeit stimmen – dessen sind wir uns mehr als bewusst. Aus diesem Grund eröffnet Ihnen die Nutzung von #SPEKTRUMTAGS® völlig neue Marketingstrategien:

  • Seien Sie eines der ersten Unternehmen, die mit der Nutzung von #SPEKTRUMTAGS® die Barrierefreiheit aktiv für Menschen mit unsichtbaren Beeinträchtigungen umsetzt!
  • Nutzen Sie dies medienwirksam!
  • Seien Sie Vorbild in Ihrer Branche!
  • Seien Sie Ihrer Konkurrenz immer mindestens einen #SPEKTRUMTAG® voraus!

Was sind weitere Vorteile für Unternehmen durch die Nutzung von #SPEKTRUMTAGS®?

  • Bestandskunden*innenbindung durch zufriedenere Kunden*innen im Spektrum der Neurodiversität (siehe Beispiele für den Einsatz von #SPEKTRUMTAGS®)
  • Neukunden*innengewinnung durch Wettbewerbsvorteil und Weiterempfehlungen
  • Loyalitätszuwachs und positive Außenwirkung  durch Anerkennung und Umsetzung von Barrierefreiheit und Inklusion
  • Weniger Krankheitsausfälle von Mitarbeiter*innen mit unsichtbaren Beeinträchtigungen sowie Burnout-Prävention
  • Respektvollere Atmosphäre im Team und im gesamten Unternehmen

Übrigens: Am 25. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wird die Verpflichtung, allen Menschen Teilhabe am Wirtschaftsleben zu ermöglichen, von bisher öffentliche Einrichtungen auf private Unternehmen ausgeweitet. Mit der rechtzeitigen Umsetzung der BFSG-Anforderungen, können Unternehmen, die zur Umsetzung gesetzlich verpflichtet werden, einer möglichen Anzeige durch Verbraucher*innen bei der zuständigen Landesbehörde für Marktüberwachung wirksam vorbeugen.


Sie haben Fragen oder Interesse an der Nutzung von #SPEKTRUMTAGS®?

Wir freuen uns, dass wir Ihr Interesse wecken konnten, sich mit diesem wichtigen Thema zu beschäftigen. Kontaktieren Sie uns bei Fragen oder Interesse an einem persönlichen Angebot gerne per Mail, Kontaktformular oder telefonisch. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen und beraten Sie gerne!

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